Der Eid in der öffentlichen Verwaltung
Date : 2. bis 3. November 2017
Lieu : Wien
Programme : La question du serment – études sur le phénomène d’assermentation des militaires, fonctionnaires, etc. de l’Ancien régime à l’ère des nations, dans une perspective historique, littéraire, linguistique, juridique et psychologique
Organisation: Hervé Bismuth und Fritz Taubert, d.h. Dijon, mit Myriam Segura-Pineiro: Reise und Reisekosten
Institut für Österreichische Geschichte (IÖG) der Universität Wien, Peter Becker und Thomas Stockinger mit Birgit Aubrunner: Aufenthaltskosten (Verpflegung und Unterbringung, sowie Vorbereitung des Seminarraums).
Ablauf des Seminars:
Die Wiener Veranstaltung stand unter dem Zeichen eines historischen und rechtshistorischen Themas, nämlich des Eids in der öffentlichen Verwaltung.
Peter Becker, der Vorstand des IÖG, hielt einen einleitenden Vortrag über den Eid als Loyalitätsprogramm, der die „Umprogrammierung“ der Eidleistenden bei politischen Systemwechseln problematisierte, d. h. die Frage stellte, inwiefern Eide nicht nur aufgehoben, sondern übertragen werden können.
Die anschließenden Vortragsthemen wurden bis auf den Beitrag von François Quastana von Nachwuchsforschern behandelt.
Zunächst ging es hierbei um die Epoche vor und direkt nach der französischen Revolution. Stefan Mai (Doktorand in Wien) berichtete über die Schwierigkeiten von Diplomaten um 1700, die verschiedenen Herren aus verschiedenen Ländern dienten, was in der Zeit durchaus üblich war. Inwiefern konnten Auftraggeber lang andauernde Loyalität einfordern, war hier die Frage. Das behandelte Fallbeispiel rückte den niederländischen Diplomaten Abraham de Wicquefort ins Zentrum, der in verschiedenen Diensten stand und von den Niederlanden des Eidbruchs bezichtigt wurde.
Eidbrüche waren nicht das Thema Francesco Buscemis, Postdoc an der University of Warwick, der über die Eidflut während der Zeit der französischen Revolution berichtete; die revolutionäre Beamtenschaft hatte unentwegt ihre Treue zu den Werten der Revolution zu versichern, in Eiden, die schriftlich abgelegt und dann archiviert wurden. Buscemi erwähnte im Übrigen, dass er auf die Thematik erst gestoßen sei, als er im März 2017 auf Einladung von Marie-Bénédicte Vincent die Veranstaltung in der ENS über den Eid im Nationalsozialismus besuchte.
Benedikt Liermann, der seine Masterprüfung in Mainz und Dijon abgelegt hat (Cursus intégré Mayence-Dijon), referierte in gewisser Weise über die Gegenseite, d.h. das deutsche Kurbistum Mainz, dessen Bürger von ca. 1770 bis zum Ende der napoleonischen Ära den verschiedenen Regenten bzw. dem jeweiligen politischen System der Stadt nach einer Eroberung bzw. Rückeroberung stets von neuem Eide leisten mussten.
Für das 19. Jahrhundert brachte François Quastana (Professor für Rechtsgeschichte in Lille) die für deutschsprachige Bürger überraschende Information, dass in Frankreich Beamte seit der Revolution von 1848 generell nicht mehr vereidigt werden – mit der Ausnahme der Pétain-Regierung von 1940 bis 1944. Der Grund für diese Nichtvereidigung lag u. a. in der Furcht vor einer Entwertung des Eides als solchem – ein Hinweis auf den Beitrag von Pierre-Paul Gregorio im nächsten Jahr (2018) in Mainz, wo dieser über die Diskussion in Spanien sprechen wird, den Beamteneid ganz abzuschaffen – eben aus dem oben genannten Grund der Furcht vor der Entwertung.
Der zweite Beitrag zum 19. Jahrhundert kam wieder aus Wien. Thomas Stockinger, Postdoc am IÖG, sprach über die Wandlungen des Diensteides in der Zeit nach 1848, der Zeit des Neoabsolutismus von Kaiser Franz Joseph. Eine Detailstudie der Eidesformeln zeigt, inwieweit diese je nach Periode sich unterscheiden in ihrer Erwähnung der Institution, auf die sich der Eid jeweils beruft (Kaiser, Verfassung, Gewissen etc.). Auch hier wurde einmal mehr klar, wie vielfältig Eide ausfallen können, und das auch innerhalb eines Regimes.
Das Ende dieses Regimes brachte neue Schwierigkeiten. Therese Garstenauer beschäftigte sich mit der Umbruchzeit von 1918 bis 1920 in Österreich und den neuen Staaten, die aus dem Habsburger Reich hervorgegangen waren. Sollte ein auf den Kaiser beeideter Beamter in der Tschechoslowakei einfach in den neuen Staat mit übernommen werden? Musste er einen Eid auf den neuen Staat leisten und dementsprechend seinem alten Eid abschwören, und wenn ja wie? Noch schwieriger erschien die Frage für ehemalig österreichische Beamte in den neuen Ländern, wenn sie dort nach einer Übernahme in den neuen Staat nicht mehr verbleiben konnten oder wollten. Galt dann bei ihrer Rückkehr nach Österreich der alte Eid? „Umeidung“ zeigt sich als eines der historischen Probleme, die sich wie ein verstecktes Leitmotiv durch das ganze Seminar zogen.
Auch bei dem nächsten Beitrag (Traian Sandu und seine Doktorandin Eilinor Danusia Popescu hatten leider abgesagt, haben jedoch ihre Beiträge schriftlich eingereicht) ging es um das Problem der Eide, die sich eventuell überlagern: Elisabeth Röhrlich (Postdoc in Wien) behandelte den Eid, den UNO-Beamte leisten müssen, und der sie aller vorherigen Verpflichtungen gegenüber ihren Herkunftsstaaten enthebt. Dies führt zuweilen zu Loyalitätskonflikten, die v.a. von den Regierungen, denen die Beamten zuvor verpflichtet waren, an sie herangetragen werden. Der „Eid auf die Welt“ stößt auf gewisse Ablehnung, wenn UNO-Entscheidungen Staaten betreffen, die sich mit diesen nicht einverstanden erklären, und wenn Angehörige dieser Staaten „gegen“ diese mitentscheiden (müssen). Elisabeth Röhrlich wies übrigens explizit darauf hin, dass das PFR, von dem sie durch ihre Kollegen Becker und Stockinger erfahren hatte, sie erst auf diese Problematik aufmerksam gemacht hatte.
Der letzte Beitrag, von Tanja Herrmann, seit ganz kurzer Zeit erst Doktorin der Geisteswissenschaftlichen Fakultät in Mainz, fiel aus den bisherigen Beiträgen etwas heraus und zeigte gleichzeitig, wie weit sich die Eidproblematik erstrecken kann. Es handelte sich bei ihrem Vortrag um den Eid, den die entsprechenden Bürgermeister anlässlich einer deutsch-französischen Städtepartnerschaft leisten; dieser Eid hat verschiedene Formen, oftmals wird in ihm die europäische Einheit erwähnt, er befindet sich nahezu in allen Fällen in der Akte einer Städtepartnerschaft und wird von den einander folgenden Bürgermeistern stets von neuem wiederholt. Interessant hierbei ist, dass beide Seiten den Eid zwar meistens sehr feierlich begehen, dass allerdings relativ unklar ist, was geschieht, wenn eine Partnerschaft einschläft bzw. wenn ein Bürgermeister den Eid nicht erneuert oder gar widerruft. Hier trifft sich der Beitrag Tanja Hermanns inhaltlich durchaus mit einigen anderen des Seminars. Sanktionen bei Nichteinhaltung eines Eides bleiben allerdings meist sehr ungenau. Im Übrigen erwähnte auch Tanja Herrmann, dass sie erst durch das PFR überhaupt die Problematik des Städtepartnerschaftseides in seiner Bedeutung erkannt hat.
Ein Programme Formation Recherche dient dazu, Nachwuchsforscher in den „Forschungsbetrieb“ einzuführen und einzubinden. In der Vorbereitung des Seminars stellte sich zwangsläufig die Sprachfrage. Es stellte sich heraus, dass nur ein Teilnehmer kein Französisch versteht, während mehrere Teilnehmer kein Deutsch verstehen. Demgemäß haben wir beschlossen, die deutschen Abstracts der Beiträger ins Französische zu übersetzen, nicht umgekehrt. Die Übersetzungen wurden von Teilnehmern am PFR ausgeführt (Dédié, Lünsdorf, Liermann, Herrmann) und von Hervé Bismuth endverfasst.
Während des Seminars entwickelte sich, nicht zuletzt auf die Initiative T. Herrmanns hin, die die Resultate ihres Beitrags sukzessive auf Französisch zusammenzufasste, die Praxis, dass auch die ModeratorInnen der Sitzungen, in diesem Falle Catherine Dédié und v.a. Anja Lünsdorf, die Fragen und Antworten jeweils auch übersetzten.
Einbindung bedeutet auch, dass TeilnehmerInnen, die keine Beiträge zur Thematik beisteuern, dennoch Verantwortung übernehmen. Die beteiligten Panel-ModeratoriInnen konnten aus verschiedenen Gründen – v.a. aus Gründen der Fertigstellung ihrer Doktorarbeiten – nicht zur aktuellen Fragestellung beitragen, waren jedoch bereit, einerseits Übersetzungen und andererseits die Moderation von Panels zu übernehmen – für Anja Lünsdorf noch dazu Panels, die in dieser Form nicht vorgesehen waren, aufgrund der überraschenden Abwesenheit einer ursprünglich vorgesehenen Beiträgerin. Die Moderation eines Panels eines solchen Seminars stellt im Übrigen für NachwuchsforscherInnen eine umso größere Herausforderung dar, wenn am Seminar naturgemäß (Öffentlichkeit war eine der Grundbedingungen sämtlicher Veranstaltungen) auch auswärtige Kollegen aus Wien teilnehmen und eben auch Fragen stellen bzw. wenn vorhergesehene absagende TeilnehmerInnen zu „ersetzen“ sind. Die beiden Moderatorinnen haben diese Herausforderung erwartungsgemäß sehr gut gemeistert (sie selbst erwarteten das nicht in der Weise, die Veranstalter durchaus…).
Publikation:
Die Veranstaltung schloss mit einer Diskussion über die Publikation der Beiträge in Wien ab. Die Hauptveranstalter Fritz Taubert und Hervé Bismuth stellten verschiedene Modelle zur Diskussion. Einhelliges Einverständnis herrschte darüber, dass die beiden Veranstaltungen in Wien und Manz zusammen veröffentlicht werden sollen. Fritz Taubert und Hervé Bismuth wurden beauftragt, sich sehr bald um Publikationsmöglichkeiten zu kümmern. Hervé Bismuth schlug vor, die Wiener Beiträge bis Anfang 2018 fertigzustellen, was auch die Beiträger selbst als einen realistischen Termin akzeptierten.
Finanzen:
Hinsichtlich der finanziellen Ebene kann festgestellt werden, dass die Subvention des CIERA bisher ausgereicht hat, die drei Veranstaltungen (Journée d’Etudes in Dijon, November 2016; Journée d’Etudes in der ENS, März 2017, Seminar in Wien, November 2017) zu finanzieren (stets unter Beteiligung anderer Organisationen). Angesichts der administrativen Schwierigkeiten, eine Veranstaltung aus zwei verschiedenen Quellen zu finanzieren, haben wir als Veranstalter eingewilligt, auch das Seminar in Wien ausschließlich mit der Subvention des CIERA zu finanzieren. Das Kolloquium, das das PFR beenden soll, wird am 4. und 5. Oktober 2018 in Mainz stattfinden. Hier wird die Subvention der DFH/UFA nötig und hoffentlich ausreichend sein.
Dank an:
Mme Myriam Segura-Pineiro, Ingénieure de Recherche du Groupe de Recherche TIL, Dijon
Frau Mag. Birgit Aubrunner vom IÖG
und
Karl-Borromäus Murr für das Gegenlesen des Berichts
OpenEdition vous propose de citer ce billet de la manière suivante :
ciera2 (15 janvier 2018). Der Eid in der öffentlichen Verwaltung. Les carnets de recherche du CIERA. Consulté le 25 janvier 2025 à l’adresse https://doi.org/10.58079/ms6m