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Le traitement des contrats précaires dans les jurisprudences allemande et francaise – les juges face aux contrats à durée déterminée et contrats de travail intérimaire

Date : 19-20/11/2010

Lieu : Paris / Cergy-Pontoise

Organisateurs : Meinhard Zumfelde

Groupe d`études franco-allemand sur le contentieux du travail – GEFACT –

Programme : Le traitement des emplois précaires dans la jurisprudence allemande et française

Die Forschungsgruppe GEFACT veranstaltete mit Unterstützung des CIERA (Centre Interdisciplinaire d’Etudes et de Recherche sur l’Allemagne)  am 19. und 20. November 2010 ihr viertes und letztes Treffen zum Themenkreis der prekären Arbeitsverhältnisse in Deutschland und Frankreich; diese waren Gegenstand der rechtsvergleichenden Untersuchungen der Gruppe in den Jahren 2009 und 2010.

Zunächst war im Mai 2009 ein Treffen in Hannover dem Vergleich der deutschen und französischen Rechtsprechung zu den befristeten Arbeitsverhältnissen gewidmet. Gastgeber waren die Universität Hannover und Professorin Wendeling-Schröder.
Im November 2009 beschäftigte sich GEFACT rechtsvergleichend mit Fragen zur Leiharbeit. Diesmal hatte das Institut du Travail in Nancy unter Leitung von Daniel Boulmier eingeladen. Das dritte Treffen fand im Mai 2010 in den Räumen der Humboldt Universität in Berlin statt. Die Zusammenkunft dort war von Professor Singer ermöglicht worden, der mit einigen seiner Doktoranden auch an den Arbeitssitzungen teilnahm. In Berlin war die Teilzeitarbeit Gegenstand der Untersuchungen.

Im November 2010 veranstaltete die Studiengruppe GEFACT am 19.11.2010 schließlich ein Kolloquium zur Thematik der prekären Arbeitsverhältnisse, und zwar zunächst in Paris, in einem Saal des Palais de Justice.  Am 20.11.2010 fand das Treffen dann in den Räumen des CIRAC in der Universität Cergy-Pontoise statt. Es nahmen ca 30 Personen an der Tagung teil, darunter Professoren, Doktoranden, Studenten, Richter und Anwälte aus beiden Ländern.

Die Veranstaltung am 19.11.2010 wurde in Zusammenarbeit mit  der Association francaise du Droit de Travail  et de la Sécurité sociale durchgeführt. Gegenstand der Vorträge waren aktuelle Problemfelder der deutschen und französischen Gesetzgebung und Rechtsprechung bei befristeten Arbeitsverträgen und bei der Leiharbeit. Die Präsentationen erfolgten im Themengebiet der befristeten Arbeitsverträge für die französische Seite durch Marie-Cécile Escande-Varniol (Maitre de Conference à l’Univérsité de Lyon II) und für die deutsche Seite durch Gerhard Binkert (Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg) und Daniele Reber (Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg).
Für den Bereich der Leiharbeit referierten für die französische Seite Pierre Bailly (Conseiller à la Chambre sociale de la Cour de Cassation) und für die deutsche Seite Andreas Feuerborn (Professor an der Universität von Düsseldorf) und Mathias  Maul-Sartori (Richter am Arbeitsgericht Berlin). Das methodische Vorgehen bestand darin, dass zunächst Gesetzgebung und Rechtsprechung in ihrer Entwicklung und in ihrem aktuellen Bestand abstrakt dargestellt wurden. Anschließend wurden am Beispiel von in letzter Zeit entschiedenen Rechtsstreitigkeiten bestimmte Problemfelder erläutert.   Schließlich benannten die Referenten strukturelle Unterschiede oder Übereinstimmungen zwischen der deutschen und der französischen Rechtslage.

Im Anschluss an die Vorträge fand eine angeregte Diskussion mit dem Publikum, insbesondere auch mit den anwesenden Mitgliedern der Association francaise  du Droit de Travail et de la Securite sociale, statt.

Im Bereich der befristeten Arbeitsverhältnisse lag der Schwerpunkt auf der Darstellung der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Sachgrund der Vertretung und der hierzu bestehenden gesetzlichen Rechtslage in Frankreich.

Im Bereich der Leiharbeit war das Hauptaugenmerk dem spezifisch deutschen Problem der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer (gegenüber denen der Stammarbeitnehmer des ausleihenden Betriebes) durch Tarifverträge und durch die  in Formularverträgen vorgenommene einzelvertragliche Bezugnahme auf solche Tarifverträge gewidmet. In diesem Zusammenhang war auch die in Kürze beim Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung anstehende Frage der Legitimation bestimmter (sogenannter christlicher) Gewerkschaften zum Abschluss solcher Tarifverträge zu erörtern. (Das BAG hat eine solche Legitimation mittlerweile verneint !)

Bemerkenswert erschien, dass in Frankreich bei befristeten Arbeitsverhältnissen und Leiharbeitsverhältnissen eine sog. „Prekaritätsprämie“ zu zahlen ist, die den Arbeitnehmern einen gewissen Ausgleich für die  verschlechterten Arbeitsbedingungen und für die Arbeitgeber einen Anreiz bringt, zum Normalarbeitsverhältnis überzugehen.  Derartige Mechanismen könnten auch in Deutschland diskutiert werden.

Am Tagungstag des 20.11.2010 (in den Räumen des CIRAC in der Universität Cergy-Pontoise) hielt zunächst Herr Bertrand Müller-Schleiden einen Vortrag. Herr Müller-Schleiden ist bei der Europäischen Kommission insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts der atypischen und prekären Arbeitsverhältnisse tätig. In seinem Vortrag informierte er über die zu diesen Problemfeldern auf europäischer Ebene stattgefundene Rechtsentwicklung, insbesondere über das Zustandekommen und  die wesentlichen Schwerpunkte der Richtlinie 2008/104/EG vom 19.11.2008 über Leiharbeit.
Auch im Anschluss an diesen Vortrag fand eine lebhafte Diskussion statt, wobei der Themenkreis der Umgehungs- und Missbrauchstatbestände im Bereich der Leiharbeit ein Schwerpunkt war.

Schließlich wurde die künftige Arbeit der Studiengruppe GEFACT besprochen. Die organisatorische Koordination der Arbeit der Gruppe, die in der Vergangenheit im Wesentlichen von Meinhard Zumfelde (Universität Cergy-Pontoise) ausging, wird in Zukunft von Marie-Cecile Escande-Varniol im Rahmen der Universität Lyon II durchgeführt werden.

Inhaltlich will sich die Gruppe in den nächsten Jahren mit Themen der europarechtskonformen Auslegung nationalen Arbeitsrechts befassen, wobei weiterhin die Arbeit des Richters in Deutschland und Frankreich im Focus der Untersuchungen bleiben soll.

Das nächste Treffen wird in Düsseldorf  am 6. und 7. Mai 2011stattfinden, das übernächste Treffen in Straßburg am 2.und 3 oder 9. und 10. Dezember 2011

In Düsseldorf sollen im Rahmen des Themas  „Die europarechtskonforme Auslegung nationaler Arbeitsrechtsvorschriften“ drei Rechtskreise aus dem deutschen und französischen Arbeitsrechts behandelt werden .

Als Referenten haben sich zur Verfügung gestellt zu den Themen

Urlaubsrecht
Philippe Grangier (für Frankreich)
Gerhard Binkert  (für Deutschland)

Information der und Beratung mit den Arbeitnehmervertretern des Betriebs
Corinne Sachs-Durand  (für Frankreich)
Meinhard Zumfelde  (für Deutschland)

Betriebsübergang
Chantal Verdin (für Frankreich)
Sonja Jung  (für Deiutschland)

Regine Westphal , Dortmund , 17.12.2010

Annette Schläfer

Annette Schläfer est documentaliste et webmaster au CIERA.

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OpenEdition vous propose de citer ce billet de la manière suivante :
Annette Schläfer (15 février 2011). Le traitement des contrats précaires dans les jurisprudences allemande et francaise – les juges face aux contrats à durée déterminée et contrats de travail intérimaire. Les carnets de recherche du CIERA. Consulté le 18 mars 2025 à l’adresse https://doi.org/10.58079/ms3c


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